Die Stimmberechtigten der Stadt Kreuzlingen wählen den Stadtpräsidenten resp. die Stadtpräsidentin sowie die übrigen Mitglieder des Stadtrats nach dem Mehrheitsverfahren (Art. 9 Gemeindeordnung). Die Wahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2031 finden am 27. September 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 29. November 2026 durchgeführt.
Die Wahlen für die Amtsdauer 2027 bis 2031 finden am 28. Februar 2027 statt. Die Stimmberechtigten der Stadt Kreuzlingen wählen die Mitglieder des Gemeinderats nach dem Verhältnisverfahren, dem sogenannten Proporzsystem (Artikel 9 Ziffer b. Gemeindeordnung). Interessenten für die Aufnahme auf eine Wahlliste der GLP oder JGLP melden sich bitte beim Bezirkspräsidenten.